Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten – die Themen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz betreffen jeden Praxisinhaber. Ziel des Referats ist, die bayerischen Zahnarztpraxen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und über praxisrelevante Themen zu informieren. Breiten Raum nimmt auch die Hilfestellung zu Verordnungen und Vorschriften sowie die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ein.

Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz versteht sich als Knotenpunkt für die unternehmerischen Strategien der zahnärztlichen Berufsausübung und Praxisorganisation. Innovative Ideen, detailliert ausgearbeitet bis zur Anwendungsreife in der Zahnarztpraxis, werden der Zahnärzteschaft als Dienstleistung der BLZK zur Verfügung gestellt.

Das Referat betreut die bayerischen Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihrer Berufstätigkeit insbesondere durch:

BuS-Dienst

Zahnarztpraxen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Um diese berufsgenossenschaftliche Anforderung durchführbar zu gestalten, hat die BLZK das Präventionsmodell (BuS-Dienst – alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung) erarbeitet.


Strahlenschutz

Röntgen ist eines der zentralen Elemente in der zahnärztlichen Diagnostik. Um hierbei die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Patienten und des Personals vor ionisierender Strahlung im Praxisalltag umzusetzen, beantwortet das Referat alle Fragen rund um den Strahlenschutz zu Gesetzen, Verordnungen und Normen.

Fachkunden

Voraussetzung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist unter anderem die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Fachkundebescheinigungen für die Anwendungsgebiete „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen,
Fernröntgenaufnahmen des Schädels“, „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen", „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung” sowie „Digitale Volumentomographie“ können nach § 47 der Strahlenschutzverordnung im Referat Strahlenschutz beantragt werden.

Aktualisierung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliches Personal sind laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, regelmäßig die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren.

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern

Anerkennung von Strahlenschutzkursen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist gemäß § 51 der Strahlenschutzverordnung in Bayern die zuständige Stelle zur Anerkennung von zahnärztlichen Strahlenschutzkursen, wie Fachkunde-, Aktualisierungs- oder Kenntniserwerbskursen.

Nachrichten

Nächster Halt: BuS-Dienst!

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz: Die Fahrkarte ist nur fünf Jahre gültig!

Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitgeber, also auch jede Zahnarztpraxis in Bayern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Für den Arbeitgeber besteht die grundlegende Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen.

Praxisinhabern bieten sich hierfür zwei Optionen:

  • Sie können entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beauftragen (Regelbetreuung)
  • oder die sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ (BuS-Dienst) wählen.

Was leistet der BuS-Dienst für die eigene Praxis?

Der externe Fachberater besucht die Praxis in regelmäßigen Abständen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Bestellung entbindet den Praxisinhaber allerdings keineswegs von seinen Pflichten. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge bleibt immer in der Hand des Praxisinhabers.

Um diese Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten, hat die BLZK bereits vor 25 Jahren gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Präventionskonzept entwickelt. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 verankert. Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können sich für diese Betreuungsform entscheiden.

Erstschulungen des Zahnarztes durch die BLZK

Der Arbeitgeber, im BuS-Dienst der BLZK Sicherheitsverantwortlicher genannt, muss sich über die zu erfüllenden Aufgaben informieren, die letztlich nur vor Ort in der Zahnarztpraxis umgesetzt werden können. Dazu dienen die Kurse der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK. Für die Teilnahme am BuS-Dienst gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Sicherheitsverantwortliche an einer Erstschulung persönlich und in Präsenz teilnimmt.

Aktualisierungsschulungen in Präsenz oder online

Die Kenntnisse müssen spätestens alle fünf Jahre im Rahmen eines Aktualisierungskurses aufgefrischt werden. In den Schulungen werden die Informationen zur Arbeitssicherheit im QM Online der BLZK erläutert. Außerdem besteht die Möglichkeit für Verständnisfragen und zur Diskussion. Eine automatische Erinnerung durch die BLZK erfolgt jedoch nicht. Wie beim Strahlenschutz liegt auch hier die Erneuerung in der Verantwortung des Praxisinhabers.

An der Aktualisierung kann man nur teilnehmen, wenn vorher eine Erstschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung absolviert wurde. Bei Präsenzveranstaltungen (Erstschulung oder Aktualisierung) wird die Teilnahmeerklärung vor Beginn vom Veranstalter ausgegeben. Passgenaue Lehrgänge der eazf bereiten die Praxisinhaber auf die Vorgaben des Arbeitsschutzes im Rahmen des BuS-Dienstes vor. Entsprechende Kurse sind mehrmals jährlich in München und Nürnberg als Präsenzveranstaltungen im Angebot. Wichtige Grundlagen werden wiederholt sowie vertieft und die rechtlichen Neuerungen thematisiert. Der Erfahrungsaustausch hat darüber hinaus in den Veranstaltungen ein starkes Gewicht.

Wer den Lehrgang nicht in Präsenz ausführen möchte, kann seine Kenntnisse im QM Online der BLZK erneuern. Unter qm.blzk.de loggen sich die Teilnehmer beim BuS-Dienst direkt unterhalb des persönlichen Profils ein (siehe Abbildung unten), um die Schulung online vorzunehmen. Für den Login benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer, die beispielsweise auf dem Versandetikett des BZB steht (Achtung: nicht auf dem des BZBplus!).


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Umweltschutz im Fokus der Politik

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

in unserem vorerst letzten Artikel der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ möchten wir Ihnen einige gesetzliche Vorgaben, Normen und Initiativen aufzeigen. Sie sind vor allem für größere Betriebe gedacht und dort teilweise vorgeschrieben. Auch wenn diese für Zahnarztpraxen nicht verpflichtend sind, kann es durchaus interessant sein, einen Blick hineinzuwerfen. Von offizieller Seite beschäftigen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit vor allem die Normen zum Energiemanagement (ISO 50001) und zum Umweltmanagement (ISO 14001), außerdem das Energieefizienzgesetz (EnEfG), das europäische Umweltmanagementsystem (EMAS), die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie im Freistaat der Umwelt- und Klimapakt Bayern.


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Regionale Projekte im Fokus

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Spende, Patenschaft oder Betriebsausflug – die Projekte des Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) und des Bundes für Natur- und Umweltschutz e. V. (BUND) bieten für interessierte Zahnarztpraxen viele Möglichkeiten, sich für den Umweltschutz einzusetzen. Die Unterstützung lässt sich sowohl nach innen ins Team tragen wie auch nach außen für Patientinnen und Patienten kommunizieren.

Die Themenvielfalt erstreckt sich vom Schutz für Flüsse und Gewässer bis zur Wiederansiedelung der Wildkatze. Herausragend sind die Aktivitäten zur Moorvernässung (Life for Mires) und für das Grüne Band (European Green Belt). Beide Kampagnen haben eine Vielzahl von einzelnen ortsgebundenen Aktionen im Programm, die dazu einladen, sie mit den Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu begleiten, oder die Pläne durch Spenden zu fördern.

CO2-Bilanz positiv beeinflussen

Die Moorvernässung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, sondern gilt ebenso als erhebliche Maßnahme zur CO2-Speicherung und zur Verbesserung des Mikroklimas. Obwohl nur drei Prozent der weltweiten Landfläche Moore sind, speichern sie etwa doppelt so viel CO2 wie alle Wälder der Erde zusammen. Vorzeigeunternehmungen des Bund Naturschutz in Bayern sind die Renaturierung des Mauthler Filz oder die Vernässung von Moorflächen in der Gemeinde Philippsreut (beides Landkreis Freyung-Grafenau). Eine Teilnahme ist jeweils auch als Gruppe möglich.

Der Ausbau des Grünes Bandes ist ebenfalls eine Herzensangelegenheit der Organisation. Diese grüne Zone zieht sich entlang der ehemaligen innerdeutschen Ost-West-Grenze. Viele Ortsgruppen, insbesondere in Oberfranken, der Oberpfalz und in Niederbayern, bieten konkrete Beteiligungsmöglichkeiten an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis können sich beispielsweise zu einer bestimmten Aktion informieren und einen Tag direkt mitmachen.

Bayernweite Projekte für Engagement im Team

Weitere Hands-on-Projekte werden im Rahmen von „action days“ angeboten – hier eine Auswahl:

  • Der Schutz der Sandachse Franken von Bamberg bis Weißenburg. Die Reste der Sandgebiete – eine typisch fränkische Landschaft, die durch großflächigen Sandabbau zu einem großen Teil verschwunden ist – sollen erhalten bleiben. Dazu ist die Tatkraft vieler Einzelner notwendig.
  • Oberbayerische Moorlandschaften wie das Murnauer Moos, das Staffelseemoos, das Erdinger Moos und viele andere werden durch die Ortsverbände des BN betreut. Es gibt eine Vielzahl von Aktivitäten, die sich beispielsweise in einen Betriebsausflug integrieren lassen.
  • Entbuschungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinde Haidmühle (Landkreis Freyung-Grafenau).

Mit dem Einsatz die Ortsverbundenheit zeigen

Für die Verwirklichung einiger Vorhaben ist ein Flächenankauf notwendig. Dieser kann gezielt gefördert und mit einer Urkunde dokumentiert werden, die Ihr Engagement für den Umweltschutz und Ihre Ortsverbundenheit zeigt. Eine symbolische Schecküberreichung, ab einer bestimmten Spendensumme möglich, lässt sich zudem öffentlichkeitswirksam einsetzen.

  • Im Landkreis Hof (Gemeinde Rehau) wird zurzeit ein entwässertes Moor renaturiert. Es ist geplant, hierzu 17 Hektar Fläche anzukaufen. Eine Gesamtfläche von 50 Hektar wird dann auf bayerischer Seite erneut vernässt. Zusammen mit einem parallel gestarteten Projekt auf tschechischer Seite soll damit der Gesamtraum wieder mehr Wasser aufnehmen können und verhindern, dass die dortigen Gewässer im Sommer austrocknen. Dies hätte einen positiven Effekt auf die Wälder vor Ort, die durch die Trockenperioden vermehrt vom Borkenkäfer befallen werden.
  • Im Bayerischen Wald sollen in der Gemeinde Mauth sowie im Rothbachtal ebenfalls Flächen angekauft werden, um sie zu renaturieren. Baumpatenschaften sind eine weitere sinnvolle Initiative, die sich ebenfalls gut nach außen kommunizieren lässt.
  • Im Nationalpark Steigerwald (Hoher Buchener Wald) kann eine Baumpatenschaft für eine der dort wachsenden alten Buchen übernommen werden, die mit einer Urkunde bestätigt wird.
  • Auch für Bäume in der Stadt Nürnberg ist es über den BUND möglich, eine Patenschaft zu erwerben.

Die oben angeführten Beispiele sind nur einige, um vor Ort gemeinsam mit dem Bund Naturschutz in Bayern aktiv zu werden. Derzeit ist der Verband in rund 30 Projekten im Freistaat tätig – von der Wiederansiedelung des Rhönschafs bis zur Aufforstung des Bergwaldes zum Schutz vor Lawinen und Erosion. Alle Infos dazu unter www.bund-naturschutz.de.

Ihr
Dr. Frank Hummel
Referent Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK
Mitglied des Vorstands der BLZK


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Soforthilfen für Hochwassergeschädigte

Betroffene Praxen können Hilfsgelder beantragen

Für unmittelbar durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Ministerrat Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen. Damit können auch unmittelbar betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern Soforthilfen erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Hochwasserschäden müssen ab dem 31. Mai 2024 entstanden sein.

Mehr Informationen finden Sie hier beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.


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Engagement vor Ort

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den bisher erschienenen Artikeln haben wir, Ihr Referat Praxisführung und Strahlenschutz, Checklisten erarbeitet und Ihnen ganz gezielt Ansätze aufgezeigt, wie Sie Ihre Praxis möglichst umweltschonend betreiben können. Wenn das Thema Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis eine wichtige Rolle spielt, halte ich es für sinnvoll, dieses Engagement nach innen und auch nach außen zu tragen.

Einer dieser Kommunikationswege ist die Zertifizierung als klimaneutraler Betrieb, wie sie von verschiedenen Unternehmen angeboten wird. Dies ist gut geeignet, die CO2-Einsparungen in konkreten Zahlen darzustellen und über die Website oder andere Präsentationsmittel nach außen zu vermitteln. Allerdings können für die Einbindung zertifizierender Firmen Kosten im vierstelligen Bereich anfallen – bei Gültigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum.

Unterstützung regionaler Projekte

Eine andere Option ist, in ortsnahe Projekte zu investieren. Diese Variante ist weitaus attraktiver, da das Geld einem nachhaltigen Zweck zugutekommt und deutlich öffentlichkeitswirksamer ist. Die Unterstützung kann nicht nur auf der eigenen Website veröffentlicht werden, sondern wird über die beteiligten Vereine zusätzlich kommuniziert. Bei vielen Maßnahmen können Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern aktiv werden und so ihr Engagement auch nach innen zeigen.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, habe ich mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und exemplarisch mit bayernweiten Verbänden wie dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) und dem Bund Naturschutz Kontakt aufgenommen und mich zu lokalen Aktivitäten beraten lassen. Die Anfrage bei Bündnis 90/Die Grünen blieb leider unbeantwortet – selbst nach mehrmaliger Bitte um Auskunft.

Nachfolgend werde ich Ihnen einige Kampagnen des LBV vorstellen. In den nächsten Ausgaben des BZBplus folgen weitere des Bundes Naturschutz und des Bayerischen Staatministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Sie werden überrascht von Vielfalt und Ideenreichtum der Institutionen sein, zumindest war ich dies.

LBV: Lebensräume erhalten durch Artenschutz

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz hat in Bayern etwa 250 Ortsverbände. Diese führen konkrete Artenschutzmaßnahmen sowie Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten durch. Im Folgenden listen wir einige aktuelle Projekte auf, die Ihnen die Möglichkeit bieten, sich finanziell oder auch durch (wo)manpower einzubringen:

  • Arche Noah Fonds: Es kann konkret für den Erhalt einzelner Biotopflächen gespendet werden. Derzeit werden bayernweit bereits 35.000 Hektar geschützt.
  • Patenschaft für den bedrohten Kiebitz: Schwerpunktgebiete sind Straubing, Deggendorf, Knoblauchsland, Dingolfing-Landau. Es wird eine Patenurkunde ausgestellt und gibt regelmäßige Informationen.
  • Social days: Schulung und Arbeiten in der Natur – die ganze Praxis kann einen halben Tag in der Natur verbringen und dabei viel lernen.
  • Alle Vöglein sind schon da (Vogelzählen für Senioren): Sollten Sie eine Senioreneinrichtung betreuen, wäre dies ein sinnvoller Vorschlag, den Sie der Heimleitung unterbreiten können.
  • Gesund durch die Natur: Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen – ein wunderschönes Projekt, das Ihr soziales Engagement kommuniziert.
  • Wiederansiedlung der Bartgeier im Berchtesgadener Land: Spenden werden mit einem Spendenscheck dokumentiert.
  • Umweltstationen in ganz Bayern: Dort ist ebenso ein Mitwirken für Mitarbeiter möglich.
  • Spendenübergabescheck: Ab einem Spendenbetrag von 5.000 Euro wird ein gemeinsamer Termin vor Ort organisiert, ein Spenderscheck überreicht und ein Pressebericht in den Regionalzeitungen veröffentlicht. Zudem können auf Wunsch individuelle Touren für das gesamte Praxisteam organisiert werden.
  • LBV-Spenderführungen mit begrenzter Teilnehmerzahl: Derzeit werden in diesem Rahmen Nachtwanderungen im Murnauer Moos, eine Flusswanderung in Cham, Wanderungen zu Biotopflächen in der Oberpfalz, zu den Bartgeiern in den Berchtesgadener Alpen oder zu den Adlern im Allgäu angeboten.

Zudem gibt es in unserem Freistaat eine Vielzahl lokaler Vereine und Interessenverbände, die sich für Tier- und Umweltschutz einsetzen. Sie werden dort für ein Engagement immer ein offenes Ohr finden.

Ihr
Dr. Frank Hummel
Referent Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK
Mitglied des Vorstandes der BLZK


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Mehr als „nur“ Klimaschutz

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den vorangegangenen Artikeln haben wir unter der Überschrift „Nachhaltigkeit konkret“ den ökologischen Fußabdruck unserer Praxen genauer unter die Lupe genommen und Ihnen Checklisten an die Hand gegeben, damit Sie auf einfache Weise einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten können. Damit erschöpfen sich allerdings die Möglichkeiten einer nachhaltigen Praxisführung nicht, denn Nachhaltigkeit ist ein Begriff, der deutlich weiter gespannt ist, als der CO²-Fußabdruck.

Agenda 2030 – Zukunftsvertrag für die Welt

Auf dem UN-Gipfel 1992 in Rio de Janeiro ist die Idee der nachhaltigen Entwicklung als globales Leitbild verankert und 2015 in New York die Agenda 2030 mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung als „Zukunftsvertrag“ von 193 Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Dahinter steht die Überzeugung und das ethische Prinzip, dass eine nachhaltige Entwicklung konsequent in allen Gesellschaftsbereichen angewendet werden muss. Eine nachhaltige Politik betrifft somit nicht nur Artenvielfalt, Klimaschutz, Ressourcen- und Energieverbrauch, sondern auch den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Förderung der Innovationsfähigkeit und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind dabei ganz wichtige Eckdaten, die wir auch auf die Gestaltung unseres Praxisalltags übertragen können und sollten.

Dafür werden wir im Rahmen unserer Serie weitere Themen bearbeiten, wie zum Beispiel die Vorstellung nachhaltiger Projekte, die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine mit dem Team gemeinsame Erarbeitung und Verankerung nachhaltiger Praxisziele oder die Erstellung von Beratungsangeboten für Patientinnen und Patienten, wie eine Ernährungsberatung bei Parodontitis oder Beratung zu Halitosis oder Xerostomie. Zu den Beiträgen wird es auch weiterhin Checklisten geben, soweit sie eine wertvolle Ergänzung darstellen.

Unterstützung nachhaltiger Projekte

In der nächsten Ausgabe des BZBplus werden wir Möglichkeiten aufzeigen, wie eine Beteiligung an nachhaltigen Projekten aussehen und wie die Praxisführung das nachhaltige Engagement nach außen wie auch nach innen kommunizieren kann. Dazu stellen wir verschiedene förderungswürdige Projekte des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz e. V. (LBV) und des Bundes Naturschutz e. V. vor. Es wird keine vollständige Aufzählung aller Möglichkeiten sein, das würde den Rahmen dieser Artikelserie sprengen, aber es wird eine kleine beispielhafte Auswahl regionaler wie auch gebietsübergreifender Umweltprojekte sowie lokal begrenzter sozialer Projekte vorgestellt.

An dieser Stelle möchten wir uns, also das Referat Praxisführung, ganz herzlich für die große Resonanz zu unserer Artikelserie „Nachhaltigkeit konkret“ bedanken. Für Anregungen und für konstruktive Kritik sind wir immer offen und dankbar.

Die Klimakrise kann die Chance für eine bessere Zukunft sein – wenn wir gemeinsam handeln.

Ihr
Dr. Frank Hummel
Referent Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK
Mitglied des Vorstandes der BLZK


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Kontakt

Schwerpunkt Praxisführung
Dr. Frank Hummel
Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343


Schwerpunkt Strahlenschutz
Dr. Stefan Gassenmeier
Tel.: 089 230211-344/-352
Fax: 089 230211-345/-353


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