09/11/2024 | Nachrichten | BLZK

Kostenstrukturerhebung 2023

Befragung ausgewählter Zahnarztpraxen ab Oktober durch das Statistische Bundesamt

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt ab Oktober 2024 eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2023 und hat das Ziel, die Einnahmen und dafür erforderlichen Aufwendungen in den Praxen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Ablauf der Befragung

Für zuverlässige und aktuelle Ergebnisse sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung in dem vorangegangenen Jahr teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Der Online-Fragebogen ist nach Erhalt innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2025 geplant.

Weitere Informationen

Die Ergebnisse dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung und Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter

www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter

www.destatis.de/kme-portal

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

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