FAQ Bus-Dienst

Nach wie vielen Jahren müssen die Kenntnisse im Arbeitsschutz erneuert werden?

Teilnehmer am BuS-Dienst der BLZK müssen ihre Kenntnisse im Arbeitsschutz alle fünf Jahre mit einer Fortbildungsmaßnahme aktualisieren.

Ist die einmalige Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz ausreichend?

Nein, die Kenntnisse im Arbeitsschutz müssen wiederkehrend alle fünf Jahre aktualisiert werden. Dies kann entweder durch die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK, oder durch die Teilnahme an einer Online-Schulung erfolgen.

Werde ich an die fünfjährige Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz erinnert?

Nein, eine automatische Erinnerung durch die BLZK erfolgt nicht. Ähnlich wie bei der Aktualisierung im Strahlenschutz, liegt es in der Verantwortung des Praxisinhabers, die Aktualisierung nach fünf Jahren zu berücksichtigen.

Wie kann man die Kenntnisse im Arbeitsschutz aktualisieren?

Es gibt zwei Möglichkeiten die Kenntnisse im Arbeitsschutz zu aktualisieren:

  • Besuch einer Präsenzveranstaltung
  • Teilnahme an der Online-Schulung im QM Online der BLZK

Was wird benötigt, um an der BuS-Aktualisierung teilzunehmen?

An der Aktualisierung kann man nur teilnehmen, wenn die Erstschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst) absolviert wurde.

Seit Januar 2020 ist für die Teilnahme an einer Aktualisierungsschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst)  eine handschriftlich unterzeichnete Teilnahmeerklärung notwendig.

Bei Präsenzveranstaltungen (Erstschulung oder Aktualisierung) wird die Teilnahmeerklärung vor Kursbeginn vom Kursveranstalter ausgegeben.

Wie kann ich an der Online-BuS-Aktualisierung teilnehmen?

Bei der Online-Aktualisierung im QM Online bekommt jeder Teilnehmer, der noch keine Teilnahmebestätigung bei der BLZK abgegeben hat, beim Öffnen des Schulungslinks eine Teilnahmeerklärung zum Download angeboten. Diese Teilnahmeerklärung muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterzeichnet an die BLZK gesendet werden.

Nur wenn die unterzeichnete Teilnahmeerklärung im Original der BLZK vorliegt, kann die Online-Schulung für den Teilnehmer freigeschaltet und eine Bescheinigung/Zertifikat ausgestellt werden.


Den Login zur BuS-Aktualisierung finden Sie im QM Online rechts oben unter „Mein Profil"

Mein Partner/Partnerin in der Gemeinschaftspraxis hat an der Erstschulung teilgenommen. Kann ich stellvertretend an der Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz teilnehmen?

Nein, nur der Praxisinhaber, der auch an der Erstschulung teilgenommen hat, kann auch die Kenntnisse im Arbeitsschutz aktualisieren.

In einer Gemeinschaftspraxis ist es ausreichend, wenn ein Praxisinhaber an der Erstschulung zur Teilnahme am Präventionskonzept der BLZK teilnimmt. Diese Person wird zum Sicherheitsverantwortlichen der Praxis geschult und durch die BLZK an die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gemeldet.

Ein Inhaber der Gemeinschaftspraxis scheidet aus. Kann die Erstschulung auf den nicht geschulten Praxisinhaber übertragen werden?

Die Teilnahme am Präventionskonzept ist personenbezogen, nicht praxisbezogen. Das bedeutet, dass die Erstschulung und somit die Teilnahme am Präventionskonzept nicht auf einen anderen Praxisinhaber übertragen werden kann. Im Falle, dass der geschulte Praxisinhaber aus der Praxisgemeinschaft ausscheidet, muss der verbleibende Praxisinhaber selbst eine Erstschulung zur Teilnahme am Präventionskonzept besuchen.

Wie sieht es in einer Praxisgemeinschaft aus? Reicht es aus, wenn ein Praxisinhaber eine Schulung absolviert?

In einer Praxisgemeinschaft sind beide Praxisinhaber aufgerufen eine Schulung zu absolvieren. Beide Praxisinhaber werden jeweils für ihr Praxisteam zum Sicherheitsverantwortlichen geschult und durch die BLZK an die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gemeldet. Dies betrifft sowohl die Erstschulung als auch die Pflicht zur regelmäßigen (alle 5 Jahre) Aktualisierung der Kenntnisse.

Ansprechpartner

Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Zennur Erdogan
Tel.: 089 230211-342
Fax: 089 230211-343

Nachricht senden

BuS-Schulungstool

BuS-Schulungstool

Die Aktualisierungskurse ersetzen keine Erstschulung und richten sich nur an Praxisinhaber, die bereits am BuS-Dienst der BLZK teilnehmen.

Zum Login

BuS-Dienst im
QM Online

BuS-Dienst im </br>QM Online

Kapitel A01 im QM Online

BuS-Dienst-Aktualisierung alle fünf Jahre...

... durch eine Online-Schulung mit dem BuS-Schulungstool der BLZK

Zum Login

... oder durch eine Präsenzveranstaltung bei der eazf

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz BuS-Dienst der BLZK


Voraussetzung für eine Aktualisierungs-Schulung: Erstschulung des Praxisinhabers

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3