06/22/2026 | Pressemitteilung

Kahlschlag in der kieferorthopädischen Versorgung

Bayerische Landeszahnärztekammer und MdL Dr. Andrea Behr warnen nach Krisengespräch vor Existenzvernichtung

München – Ein Krisengespräch am vergangenen Wochenende in den Räumen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) alarmiert die zahnärztliche Standesvertretung zutiefst. BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl und Vorstandsmitglied Dr. Brunhilde Drew tauschten sich mit kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen über den geplanten Fachzahnarztvorbehalt aus. Per Video war die Zahnärztin und Landtagsabgeordnete Dr. Andrea Behr zugeschaltet. Die Berichte aus der Praxis offenbaren eine existenzbedrohende Realität für junge Behandlerinnen und eine akute Gefahr für die Patientenversorgung im Freistaat.

„Was uns die Kolleginnen am Wochenende berichtet haben, ist ein gesundheitspolitischer Offenbarungseid“, erklärt Dr. Dr. Wohl. „Hier werden Existenzen junger, hochqualifizierter Zahnärztinnen mutwillig vernichtet und gleichzeitig die flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern sehenden Auges gegen die Wand gefahren. Wir werden diesen verfassungswidrigen Kahlschlag nicht tatenlos hinnehmen.“

Junge Existenzgründer vor dem wirtschaftlichen Ruin

Die Schilderungen der Praktikerinnen zeigen die brutale Härte der geplanten Gesetzesänderung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Besonders dramatisch ist der Fall einer jungen Zahnärztin: Sie hat gerade per Kredit rund eine Million Euro in die Finanzierung einer modernen kieferorthopädischen Praxis investiert. Sollte der Fachzahnarztvorbehalt wie eingebracht Gesetz werden, steht die junge Gründerin vor dem unmittelbaren wirtschaftlichen Aus. Wie ein Schlag ins Gesicht habe sich die Rede von Nina Warken im Bundestag angefühlt. Die Bundesministerin hatte betont: „Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares.“ Für junge Zahnärztinnen, die im Vertrauen auf ihre staatliche Approbation hohe Investitionen getätigt haben, bedeutet diese Reform jedoch eine absolut unzumutbare Härte und die gezielte Vernichtung ihrer Existenzgrundlage.

Vielfalt der Qualifikationswege wird ignoriert

Betroffen von dem drohenden Verbot sind keineswegs nur Zahnärzte, die einen akademischen Mastertitel (M.Sc.) in Kieferorthopädie erworben haben. Der Kammerpräsident betonte: „Es gibt in Deutschland viele bewährte und qualitativ hochwertige Wege zur kieferorthopädischen Qualifikation. Dazu zählen auch eine langjährige, intensive Berufserfahrung in kieferorthopädischen Praxen sowie umfassende, strukturierte Fortbildungscurricula. All diese hochqualifizierten Kolleginnen und Kollegen würden über Nacht die Berechtigung verlieren, gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche kieferorthopädisch zu versorgen.“

Gutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit

Ein im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) durch den Medizinrechtler Prof. Dr. Christian Burholt LL.M. erstelltes Gutachten attestiert dem Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts in der zahnärztlichen Versorgung stellt demnach einen unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dar. Mit der Approbation erwerben Zahnmediziner die vollumfängliche Behandlungskompetenz für den gesamten Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Diese darf ihnen nicht nachträglich willkürlich entzogen werden.

Kollaps der flächendeckenden Versorgung droht auch in Bayern

„Die Mundhöhle ist ein kleiner Teil des menschlichen Körpers“, unterstrich Dr. Andrea Behr, MdL. Die Landtagsabgeordnete und der Kammerpräsident sind sich einig: Wenn der Bundesgesetzgeber nun beginnt, diesen ohnehin spezialisierten Bereich weiter künstlich in exklusive Fachzahnarztgruppen zu unterteilen und nur noch diesen die Behandlung von Kassenpatienten erlaubt, führt das geradewegs in den Versorgungskollaps. Insbesondere im Flächenstaat Bayern kann die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung – vor allem von Kindern und Jugendlichen – bei einem solchen Kahlschlag nicht mehr in allen Regionen aufrechterhalten werden. Lange Anfahrtswege für Familien und monatelange Wartezeiten auf Behandlungsplätze wären die unmittelbare Folge. BLZK-Präsident Dr. Dr. Wohl fordert den Deutschen Bundestag daher auf, den verfassungswidrigen Fachzahnarztvorbehalt sofort und ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Pressekontakt

Pressestelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Tel.: 089 230211-130
Fax: 089 230211-108

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