BLZK-News

„Warkens Gesetz gefährdet die flächendeckende Versorgung“

Bayerns Zahnärzte warnen vor Einsparungen und Fachzahnarztvorbehalt

München, 27. April 2026 – Die bayerischen Zahnärzte warnen vor den Folgen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG). Die geplanten Einsparungen in der Zahnmedizin sowie der Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie gefährden aus Sicht der KZVB und der BLZK die flächendeckende Versorgung.

Der vorliegende Referentenentwurf sieht unter anderem massive Eingriffe in die Vergütung, eine Verschärfung der Budgetierung und eine Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz vor. Kieferorthopädische Leistungen sollen in der GKV künftig nur noch von Fachzahnärzten erbracht und abgerechnet werden dürfen.

Leidtragende dieser Sparmaßnahmen sind aus Sicht der KZVB und auch der BLZK vor allem die Patienten. Das Praxissterben im ländlichen Raum werde sich beschleunigen. Die Folge seien lange Wartezeiten und weite Wege für einen Termin beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden.

Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:

„Die geplanten Einsparungen in der Zahnmedizin werden keinen Beitrag zur Sanierung der GKV-Finanzen leisten. Unser Anteil an den Gesamtausgaben geht seit Jahren zurück und liegt ohne Zahnersatz bei unter fünf Prozent. Das liegt vor allem an unseren Erfolgen bei der Verbesserung der Mundgesundheit, die auch die FinanzKommission Gesundheit positiv hervorgehoben hat. Aber gerade die präventionsorientierte Zahnmedizin ist akut gefährdet, wenn immer mehr Praxen im ländlichen Raum schließen. Die Budgetierung für zahnerhaltende Maßnahmen wird weiter verschärft, während Zahnersatz nicht budgetiert ist. Die Absenkung der Festzuschüsse trifft vor allem die Versicherten, die jeden Tag zur Arbeit gehen und Beiträge zahlen. Bürgergeldempfänger bekommen dagegen weiterhin 100 Prozent der Regelversorgung. Es dürfte klar sein, welche Parteien von solchen politischen Entscheidungen profitieren.“  

BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl ergänzt:

„Für viele qualifizierte Zahnärzte, die heute kieferorthopädisch behandeln, käme das einem faktischen Berufsverbot gleich. Wer so entscheidet, schafft regionale Versorgungslücken, zwingt Kinder auf jahrelange Wartelisten und schickt schließlich Familien auf Reisen durch mehrere Landkreise, nur um die Zahnspange ihres Kindes nachstellen zu lassen. Eine solche Regelung spart kaum Geld, gefährdet aber akut die zahnmedizinische Versorgung – besonders im Flächenstaat Bayern. Von 42,8 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, die der Gesetzentwurf langfristig verspricht, bringt der Facharztvorbehalt in der Kieferorthopädie lediglich rund 60 Millionen Euro jährlich – das entspricht etwa 0,14 Prozent. Dem stehen mögliche Folgekosten durch unbehandelte Fehlstellungen gegenüber. Gleichzeitig bleibt der größte Einsparhebel in der gesetzlichen Krankenversicherung ungenutzt: die kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger.“


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Geplante GKV-Regelungen bedrohen zahnärztliche Versorgung

KZBV und BZÄK sehen massive Gefährdung besonders für die Kieferorthopädie

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) tiefgreifende negative Einschnitte in das Versorgungsgeschehen – insbesondere im Bereich der Kieferorthopädie – absehbar.

Hier finden Sie die Stellungnahme von KZBV und BZÄK.

Hier finden Sie die Pressemitteilung von KZBV und BZÄK.


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Prävention verbessert Mundgesundheit ein Leben lang

Längsschnittergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) vorgestellt

In der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) wurden zum ersten Mal Längsschnittanalysen vorgenommen. Dazu wurden Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer aus der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) von 2014 erneut untersucht, um die Entwicklung der Mundgesundheit der Bevölkerung nachzuvollziehen und erstmals detaillierte Einblicke in individuelle Krankheitsverläufe zu erhalten. Die Ergebnisse der Längsschnittanalysen wurden jetzt vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vorgestellt.

Nur wenige neue kariöse Zähne und seltener Zahnverlust

Dank der konsequent präventionsorientierten Ausrichtung in der Zahnmedizin sind nur sehr wenige Zähne neu von Karies betroffen: Bei zum Zeitpunkt der DMS V kariesfreien Kindern (die heute 20-Jährigen) erkrankte innerhalb des Untersuchungszeitraums im Schnitt maximal ein Zahn an Karies. Das verdeutlicht, dass diese Altersgruppe bereits vollständig vom zahnmedizinischen Präventionsangebot profitiert. Bei den heute jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) zeigt sich erstmals der volle Effekt der präventionsorientierten Versorgung seit den 1990er-Jahren.

Auch Zahnverlust ist heute deutlich seltener als früher: In allen Altersgruppen behält ein großer Teil der Menschen über viele Jahre alle eigenen Zähne – auch dieses Ergebnis unterstreicht die nachhaltige Wirkung von präventiven Maßnahmen.

Parodontitis: entscheidende Phase bereits im mittleren Erwachsenenalter

Die Parodontitis verläuft als chronische Erkrankung in der Regel langsam und Zahnverluste haben sich in der gesamten Bevölkerung stark reduziert. Gleichzeitig belegen die Daten, dass die entscheidende Krankheitsdynamik bereits im mittleren Erwachsenenalter stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt kippen viele Verläufe in schwere Formen. Im höheren Alter resultiert daraus das Risiko für Zahnverluste. Betroffene Seniorinnen und Senioren können jedoch durch regelmäßige Zahnarztbesuche parodontal gut behandelt werden und somit lange von ihren eigenen Zähnen profitieren. Frühe Diagnostik und rechtzeitige therapeutische Maßnahmen sind daher grundsätzlich wichtig, um parodontale Verschlechterungen möglichst zu verhindern.

DMS 6 belegt engen Zusammenhang zwischen Mund- und Allgemeingesundheit

Am Beispiel der Diabetes belegt die DMS 6 auch den engen Zusammenhang zwischen Mund- und Allgemeingesundheit. Patientinnen und Patienten mit einer Diabeteserkrankung weisen oft eine schlechtere Mundgesundheit auf als Nicht-Betroffene: Sie haben häufiger eine schwere Parodontitis, mehr Wurzelkaries und im Durchschnitt doppelt so viele fehlende Zähne. Eine frühzeitig behandelte Parodontitis kann zum Beispiel zu einer besseren Diabeteseinstellung beitragen, wodurch hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem vermieden werden können.

Mehr Informationen und Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie finden Sie unter

www.deutsche-mundgesundheitsstudie.de


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Konjunkturelle Entwicklungen und Arbeitszeitmodelle in den Freien Berufen

Jetzt mitmachen: BFB-Konjunkturumfrage bis 26. April

Das Institut der Freien Berufe in Nürnberg (IFB) führt im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) wieder eine Online-Konjunkturumfrage durch. Diesmal dreht sich die Befragung neben den konjunkturellen Entwickungen in den Freien Berufen um das Thema Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien. Unter anderem will der BFB der Frage nachgehen, warum Freiberuflerinnen und Freiberufler sich für die Selbstständigkeit oder das Angestelltenverhältnis entschieden haben bzw. wie typische Erwerbsbiografien bei Freiberuflern zustande kommen.

Gerade im Hinblick auf die Vertretung der Freien Berufe gegenüber politischen Entscheidungsträgern ist es unerlässlich, über aktuelle Daten zum Berufstand zu verfügen. Nur so lässt sich eine fundierte Argumentation und Interessensvertretung realisieren.

Hier geht es zur Umfrage

www.t1p.de/konjunktur26-1

Die Umfrage läuft bis zum 26. April 2026 und dauert ca. 12 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben und gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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„BLZK campus“ auf den infotagen FACHDENTAL im Video nacherleben

Film ab! Beim „BLZK campus“ auf den infotagen FACHDENTAL war das Interesse der Zahnärztinnen und Zahnärzte groß. Auf der Veranstaltung in München präsentierte die Bayerische Landeszahnärztekammer ein kompaktes Fortbildungsprogramm.

Zwei Tage standen praxisnahe Informationen, berufspolitische Themen und der anregende Austausch im Mittelpunkt. Publikumsmagnete waren die Diskussionsrunden: Ein „Stammtisch“ mit FOCUS-Gründer Helmut Markwort, BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl und der Zahnärztin und Landtagsabgeordneten Dr. Anrdrea Behr zur Zukunft der freiberuflichen Zahnarztpraxis sowie eine Talkrunde rund um stressfreie Praxisführung.

Bild und Video: BLZK


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Elektronischer Heilberufsausweis

Erinnerung: Austausch von eHBAs

Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Ein Aufruf an alle Betroffenen, die noch nicht aktiv geworden sind.

Über beide Maßnahmen wurde bereits berichtet. Der Termin, bis zu dem die entsprechenden eHBAs getauscht werden müssen, rückt näher. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten (an Ihre beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse) zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaberinnen und -inhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits tätig geworden. Jedoch fehlen den Anbietern noch viele Rückmeldungen.

Was bedeutet das für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Sofern diese von ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, sollten sie schnellstmöglich reagieren. Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen!

Zeitplan und Ablauf:

  • Start: Die Maßnahmen der oben genannten Anbieter laufen seit Mitte 2025 (G2-Kartentausch) beziehungsweise Dezember 2025 (Idemia-Kartentausch).
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail und gegebenenfalls per Post.
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen!
  • Sperrung: „Altkarten“ werden abhängig vom Anbieter eine gewisse Zeit nach Austausch, spätestens jedoch zum 30.06.2026 deaktiviert.
  • Kosten: Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral. Für betroffene Kunden von D-Trust: Sofern Ihr eHBA getauscht werden muss und noch länger als ein Jahr Restlaufzeit hat oder wenn Sie umgezogen sind, kontaktieren Sie bitte vor Bestellung den Support der D-Trust. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie beispielsweise E-Rezept, EBZ und eAU nutzen. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 1. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezept, EBZ und eAU mehr möglich!

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:

D-Trust:

News: https://www.d-trust.net/de/newsroom/news/austauschaktion-fuer-ehbas-d-trust-reagiert-auf-sicherheitsluecke-infineon-chips

FAQ: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch

SHC+CARE:

News & FAQ: https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401

Medisign:

FAQ: https://www.medisign.de/support/article/sondertausch-2025-jetzt-zum-ehba-der-generation-2-1-wechseln/


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27.04.2026 | Pressemeldungen
„Warkens Gesetz gefährdet die flächendeckende Versorgung“

Bayerns Zahnärzte warnen vor Einsparungen und Fachzahnarztvorbehalt

München, 27. April 2026 – Die bayerischen Zahnärzte warnen vor den Folgen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG). Die geplanten Einsparungen in der Zahnmedizin sowie der Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie gefährden aus Sicht der KZVB und der BLZK die flächendeckende Versorgung.

Der vorliegende Referentenentwurf sieht unter anderem massive Eingriffe in die Vergütung, eine Verschärfung der Budgetierung und eine Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz vor. Kieferorthopädische Leistungen sollen in der GKV künftig nur noch von Fachzahnärzten erbracht und abgerechnet werden dürfen.

Leidtragende dieser Sparmaßnahmen sind aus Sicht der KZVB und auch der BLZK vor allem die Patienten. Das Praxissterben im ländlichen Raum werde sich beschleunigen. Die Folge seien lange Wartezeiten und weite Wege für einen Termin beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden.

Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:

„Die geplanten Einsparungen in der Zahnmedizin werden keinen Beitrag zur Sanierung der GKV-Finanzen leisten. Unser Anteil an den Gesamtausgaben geht seit Jahren zurück und liegt ohne Zahnersatz bei unter fünf Prozent. Das liegt vor allem an unseren Erfolgen bei der Verbesserung der Mundgesundheit, die auch die FinanzKommission Gesundheit positiv hervorgehoben hat. Aber gerade die präventionsorientierte Zahnmedizin ist akut gefährdet, wenn immer mehr Praxen im ländlichen Raum schließen. Die Budgetierung für zahnerhaltende Maßnahmen wird weiter verschärft, während Zahnersatz nicht budgetiert ist. Die Absenkung der Festzuschüsse trifft vor allem die Versicherten, die jeden Tag zur Arbeit gehen und Beiträge zahlen. Bürgergeldempfänger bekommen dagegen weiterhin 100 Prozent der Regelversorgung. Es dürfte klar sein, welche Parteien von solchen politischen Entscheidungen profitieren.“  

BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl ergänzt:

„Für viele qualifizierte Zahnärzte, die heute kieferorthopädisch behandeln, käme das einem faktischen Berufsverbot gleich. Wer so entscheidet, schafft regionale Versorgungslücken, zwingt Kinder auf jahrelange Wartelisten und schickt schließlich Familien auf Reisen durch mehrere Landkreise, nur um die Zahnspange ihres Kindes nachstellen zu lassen. Eine solche Regelung spart kaum Geld, gefährdet aber akut die zahnmedizinische Versorgung – besonders im Flächenstaat Bayern. Von 42,8 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, die der Gesetzentwurf langfristig verspricht, bringt der Facharztvorbehalt in der Kieferorthopädie lediglich rund 60 Millionen Euro jährlich – das entspricht etwa 0,14 Prozent. Dem stehen mögliche Folgekosten durch unbehandelte Fehlstellungen gegenüber. Gleichzeitig bleibt der größte Einsparhebel in der gesetzlichen Krankenversicherung ungenutzt: die kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger.“


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24.04.2026 | Nachrichten
Geplante GKV-Regelungen bedrohen zahnärztliche Versorgung

KZBV und BZÄK sehen massive Gefährdung besonders für die Kieferorthopädie

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) tiefgreifende negative Einschnitte in das Versorgungsgeschehen – insbesondere im Bereich der Kieferorthopädie – absehbar.

Hier finden Sie die Stellungnahme von KZBV und BZÄK.

Hier finden Sie die Pressemitteilung von KZBV und BZÄK.


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16.04.2026 | Nachrichten
Prävention verbessert Mundgesundheit ein Leben lang

Längsschnittergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) vorgestellt

In der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) wurden zum ersten Mal Längsschnittanalysen vorgenommen. Dazu wurden Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer aus der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) von 2014 erneut untersucht, um die Entwicklung der Mundgesundheit der Bevölkerung nachzuvollziehen und erstmals detaillierte Einblicke in individuelle Krankheitsverläufe zu erhalten. Die Ergebnisse der Längsschnittanalysen wurden jetzt vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vorgestellt.

Nur wenige neue kariöse Zähne und seltener Zahnverlust

Dank der konsequent präventionsorientierten Ausrichtung in der Zahnmedizin sind nur sehr wenige Zähne neu von Karies betroffen: Bei zum Zeitpunkt der DMS V kariesfreien Kindern (die heute 20-Jährigen) erkrankte innerhalb des Untersuchungszeitraums im Schnitt maximal ein Zahn an Karies. Das verdeutlicht, dass diese Altersgruppe bereits vollständig vom zahnmedizinischen Präventionsangebot profitiert. Bei den heute jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) zeigt sich erstmals der volle Effekt der präventionsorientierten Versorgung seit den 1990er-Jahren.

Auch Zahnverlust ist heute deutlich seltener als früher: In allen Altersgruppen behält ein großer Teil der Menschen über viele Jahre alle eigenen Zähne – auch dieses Ergebnis unterstreicht die nachhaltige Wirkung von präventiven Maßnahmen.

Parodontitis: entscheidende Phase bereits im mittleren Erwachsenenalter

Die Parodontitis verläuft als chronische Erkrankung in der Regel langsam und Zahnverluste haben sich in der gesamten Bevölkerung stark reduziert. Gleichzeitig belegen die Daten, dass die entscheidende Krankheitsdynamik bereits im mittleren Erwachsenenalter stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt kippen viele Verläufe in schwere Formen. Im höheren Alter resultiert daraus das Risiko für Zahnverluste. Betroffene Seniorinnen und Senioren können jedoch durch regelmäßige Zahnarztbesuche parodontal gut behandelt werden und somit lange von ihren eigenen Zähnen profitieren. Frühe Diagnostik und rechtzeitige therapeutische Maßnahmen sind daher grundsätzlich wichtig, um parodontale Verschlechterungen möglichst zu verhindern.

DMS 6 belegt engen Zusammenhang zwischen Mund- und Allgemeingesundheit

Am Beispiel der Diabetes belegt die DMS 6 auch den engen Zusammenhang zwischen Mund- und Allgemeingesundheit. Patientinnen und Patienten mit einer Diabeteserkrankung weisen oft eine schlechtere Mundgesundheit auf als Nicht-Betroffene: Sie haben häufiger eine schwere Parodontitis, mehr Wurzelkaries und im Durchschnitt doppelt so viele fehlende Zähne. Eine frühzeitig behandelte Parodontitis kann zum Beispiel zu einer besseren Diabeteseinstellung beitragen, wodurch hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem vermieden werden können.

Mehr Informationen und Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie finden Sie unter

www.deutsche-mundgesundheitsstudie.de


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14.04.2026 | Nachrichten
Konjunkturelle Entwicklungen und Arbeitszeitmodelle in den Freien Berufen

Jetzt mitmachen: BFB-Konjunkturumfrage bis 26. April

Das Institut der Freien Berufe in Nürnberg (IFB) führt im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) wieder eine Online-Konjunkturumfrage durch. Diesmal dreht sich die Befragung neben den konjunkturellen Entwickungen in den Freien Berufen um das Thema Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien. Unter anderem will der BFB der Frage nachgehen, warum Freiberuflerinnen und Freiberufler sich für die Selbstständigkeit oder das Angestelltenverhältnis entschieden haben bzw. wie typische Erwerbsbiografien bei Freiberuflern zustande kommen.

Gerade im Hinblick auf die Vertretung der Freien Berufe gegenüber politischen Entscheidungsträgern ist es unerlässlich, über aktuelle Daten zum Berufstand zu verfügen. Nur so lässt sich eine fundierte Argumentation und Interessensvertretung realisieren.

Hier geht es zur Umfrage

www.t1p.de/konjunktur26-1

Die Umfrage läuft bis zum 26. April 2026 und dauert ca. 12 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben und gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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08.04.2026 | Nachrichten
„BLZK campus“ auf den infotagen FACHDENTAL im Video nacherleben

Film ab! Beim „BLZK campus“ auf den infotagen FACHDENTAL war das Interesse der Zahnärztinnen und Zahnärzte groß. Auf der Veranstaltung in München präsentierte die Bayerische Landeszahnärztekammer ein kompaktes Fortbildungsprogramm.

Zwei Tage standen praxisnahe Informationen, berufspolitische Themen und der anregende Austausch im Mittelpunkt. Publikumsmagnete waren die Diskussionsrunden: Ein „Stammtisch“ mit FOCUS-Gründer Helmut Markwort, BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl und der Zahnärztin und Landtagsabgeordneten Dr. Anrdrea Behr zur Zukunft der freiberuflichen Zahnarztpraxis sowie eine Talkrunde rund um stressfreie Praxisführung.

Bild und Video: BLZK


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07.04.2026 | Nachrichten
Elektronischer Heilberufsausweis

Erinnerung: Austausch von eHBAs

Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Ein Aufruf an alle Betroffenen, die noch nicht aktiv geworden sind.

Über beide Maßnahmen wurde bereits berichtet. Der Termin, bis zu dem die entsprechenden eHBAs getauscht werden müssen, rückt näher. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten (an Ihre beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse) zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaberinnen und -inhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits tätig geworden. Jedoch fehlen den Anbietern noch viele Rückmeldungen.

Was bedeutet das für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Sofern diese von ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, sollten sie schnellstmöglich reagieren. Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen!

Zeitplan und Ablauf:

  • Start: Die Maßnahmen der oben genannten Anbieter laufen seit Mitte 2025 (G2-Kartentausch) beziehungsweise Dezember 2025 (Idemia-Kartentausch).
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail und gegebenenfalls per Post.
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen!
  • Sperrung: „Altkarten“ werden abhängig vom Anbieter eine gewisse Zeit nach Austausch, spätestens jedoch zum 30.06.2026 deaktiviert.
  • Kosten: Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral. Für betroffene Kunden von D-Trust: Sofern Ihr eHBA getauscht werden muss und noch länger als ein Jahr Restlaufzeit hat oder wenn Sie umgezogen sind, kontaktieren Sie bitte vor Bestellung den Support der D-Trust. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie beispielsweise E-Rezept, EBZ und eAU nutzen. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 1. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezept, EBZ und eAU mehr möglich!

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:

D-Trust:

News: https://www.d-trust.net/de/newsroom/news/austauschaktion-fuer-ehbas-d-trust-reagiert-auf-sicherheitsluecke-infineon-chips

FAQ: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch

SHC+CARE:

News & FAQ: https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401

Medisign:

FAQ: https://www.medisign.de/support/article/sondertausch-2025-jetzt-zum-ehba-der-generation-2-1-wechseln/


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

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Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

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Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

eazf – kursaktuell


Veranstaltungen
für Zahnärzte
und Praxis-
personal

eazf Kurse

Kursprogramm auf eazf.de

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